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Ein bekannter, streng rechtlich denkender Metzgermeister in Brotterode hatte einen tüchtigen Lehrling aus Laudenbach, der gute Fortschritte machte und sich einwandfrei führte. Eines Tages wurde der Lehrherr jedoch gewahr, dass der über Sonntag zu den Eltern beurlaubte Junge ein größeres Paket unterm Arme trug. Er rief ihm zu: „Boas hast dau dann in dan Pakät?“ – „Mie dräckicht Hemm u mie dräckicht Schürze!“ – Gäh eball (alsbald) emoa erin!“, so forderte der misstrauische Lehrherr den Jungen auf, der mit schlotternden Beinen in die Wohnstube trat, wo er auf Befehl des Meisters das Paket öffnete. Außer Hemd und Schürze enthielt es eine Anzahl Knochen von der soeben geschlachteten Kuh, die der Junge seiner Mutter für die Sonntagssuppe mitbringen wollte. Entrüstet schrie der Lehrherr den Jungen an: „Dau kömmst mei nit wier ins Huis, dau Nüschtöcher (Taugenichts)!“
Der Junge zog tiefbekümmert ab und klagte seinen Eltern sein Leid. Der Vater machte sich am folgenden Tag in aller Frühe auf den Weg nach Brotterode, suchte den Meister auf und bat dringend um die Aufrechterhaltung des Lehrverhältnisses. Ohne Erfolg! Als der betrübte Vater sodann bat, dem Jungen wenigstens ein Zeugnis auszustellen, das ihm den Eintritt in ein anderes Lehrverhältnis ermöglichen würde, setzte sich der Meister E. W. an den Tisch und schrieb: „Fr. M. aus L. war ein halbes Jahr bei mir in der Lehre. Er war fleißig und ehrlich bis auf die Knochen!“ – Der neue Lehrherr betrachtete das Zeugnis natürlich als völlig einwandfrei.
Zu einer Schöffensitzung in Brotterode trat, ohne dass es der Wachtmeister bemerkt hatte, ein wegen Körperverletzung angeklagter alter Raufbold ins Sitzungszimmer, mit einem dicken Knüppel bewaffnet. Erststaunt fragte der Vorsitzende: „Wie kommen Sie dazu, hier mit einem Knüppel einzutreten?“ – Der angefragte trat einen Schritt vor, zog seine Vorladung aus der Tasche und reichte sie dem Vorsitzenden mit den Worten: „Doar stäht’s ju doch, Herr Amtsmuhn, unge (unten) in d’r lätzt Riehl (Reihe)!“ – Der Richter las den letzten Satz: „Der Angeklagte hat selbst für seine Verteidigung zu sorgen.“
Zwei Brotteröder fuhren frühmorgens nach Schmalkalden. Es herrschte ein toller Schneesturm, als sie zum Altmarkt kamen. Sie flüchteten an die Wand das Rathauses. Gerade über ihnen war mit großen Lettern „Städtische Sparkasse“ zu lesen. Der Buchstabe „D“ war wohl schon länger gelockert. Der Sturm riß ihn gänzlich los und er fiel dem einen Brotteröder auf den Kopf. Er schrie: „Dunnerwätter, boas woar dann doas?“ und hielt sich seinen schmerzenden Schädel. Jetzt sah sein Reisegefährte etwas im frisch gefallenen Schnee liegen, hob es auf und fragte erstaunt: „Nu, bu kömmt dann doas häär?“ Dann schaute er nach oben an die Wand und rief aus: „Doas ies von dowe (droben)! Jong, doa hast de oar wällich (wirklich) Glöck gehaat! Doas ies doas weich „D“ von dowe. Bann’s doas hort „De“ woar, hattste e Loch in Schädel!“